froddo писал(а) 28 ноя 2021, 00:13:Напишу им. По результатам отпишусь на Форуме. Возможно, кому-то мой опыт поможет.
Получил нижеследующий ответ. Если я правильно понял (по гугл-переводчику) - мне отказали (отсутствие правовых оснований) сделать "Гринпасс" )
Может кто-то лучше знает немецкий и прокомментирует ответ подробнее? Насколько я понимаю, исходя из полученного ответа - я смогу сделать второй компонент и получить гринпас (не через месяц, а в любой момент, но позже).
мой вопрос:Ich möchte von Ihnen eine Antwort über die Möglichkeit erhalten, ein Europäisches Zertifikat der gegen das Coronavirus geimpften Personen (EUDCC) zu erhalten. In Wien wurde ich am 28. September 2021 mit einer Komponente des Moderna-Impfstoffs geimpft (Bestätigungsscan füge ich bei). Früher in Russland habe ich zweimal geimpft: Sputnik V (26.12.2020), Sputnik Light (23.07.2021). 5 Wochen nach der ersten Komponente des Moderna-Impfstoffs (3.11.2021) bestimmte das Testergebnis meinen IgG-Antikörpertiter gegen Coronovirus - 1241 BAU / ml (ich füge ein Zertifikat einer medizinischen Einrichtung bei). Kann man in dieser Situation eine Impfung mit einer Moderna-Komponente in Erwägung ziehen – als „Booster“? Wenn ja, ist es möglich, einen elektronischen QR-Code des geimpften Zertifikats (EUDCC) zu erhalten? Wenn Sie Kopien einiger Dokumente in englischer Sprache senden müssen, kann ich dies auf Ihre Anfrage hin tun.
Полученный ответ:vielen Dank für Ihre Anfrage, Ihre Email ist bei der Magistratsabteilung 15 – Gesundheitsdienst eingegangen. Bei Personen, die mit nicht EMA zugelassenen Impfstoffe geimpft wurden, kann eine Nachimpfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff gemäß dem jeweiligen Impfschema erfolgen. Bitte beachten Sie, dass in Österreich nur folgende Impfstoffe zugelassen sind: BioNTech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson und AstraZeneca.
Damit Impfnachweise in Österreich im Rahmen der 2-G-Regel akzeptiert werden, müssen die COVID-19 Impfstoffe von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen sein. Wurde die Corona-Schutzimpfung hingegen mit einem COVID-19 Impfstoff durchgeführt, der nicht von der EMA zugelassen wurde (z.B. Sputnik V), empfiehlt das Nationale Impfgremium betroffenen Personen eine Dosis eines von der EMA zugelassenen mRNA-Impfstoff (BioNTech/Pfizer, Moderna) in Anspruch zu nehmen. Der Mindestabstand zur vorangegangenen Impfserie soll dabei einen Monat betragen.
Auf europäischer Ebene sind neutralisierende Antikörper nicht in den Zertifikaten des Grünen Passes vorgesehen. Daher wird zwar ein Impfzertifikat über die 1. Dosis mit der Information „Dosis 1 von 2“ ausgestellt, dieses alleine bestätigt jedoch keinen aktiven Impfschutz. Eine Änderung auf „Dosis 1 von 1“ ist aufgrund fehlender Rechtsgrundlage nicht möglich. In Österreich und bei Reisen nach Österreich muss daher jedenfalls der Nachweis auf neutralisierende Antikörper zusammen mit dem Impfnachweis vorgezeigt werden. Die Kosten für Test auf neutralisierende Antikörper sind selbst zu tragen. Die Gültigkeit dieser Kombination als 2-G-Nachweis wird hier mit 360 Tagen ab dem Tag der Impfung festgelegt.
Wenn gewünscht, ist auch eine Verabreichung der mRNA-Impfstoffe gemäß üblichem Impfschema bestehend aus 2 Impfungen möglich, eine erhöhte Nebenwirkungsrate kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Nach 2 in der EU zugelassenen Impfungen, ist es Ihnen möglich ein Impfzertifikat über „Dosis 2 von 2“ zu erhalten.
Ссылаются на источники:
https://www.sozialministerium.at/dam/jc ... _und_4.pdf https://www.sozialministerium.at/dam/jc ... _04.11.pdf https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... d1e827-1-1